Leibundgut Bestattungen Herzogenbuchsee
Sie sind mit einem Todesfall konfrontiert
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne bei den bevorstehenden Aufgaben
+41 62 961 07 29
Wichtiger Hinweis für Notfälle
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Notrufnummer 144.
Unfall oder Delikt: Alarmieren Sie bitte umgehend die Polizei unter der Nummer 117.
Was tun bei einem Todesfall?
Zuhause:
- Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Telefon 144). Diese Person stellt den Tod offiziell fest (Todesbescheinigung).
- Kontaktieren Sie uns, um das weitere Vorgehen zu planen.
- Wenn Sie seelische Unterstützung wünschen, wenden Sie sich an die zuständige Pfarrperson. (Hier hilft Ihnen auch das Bestattungsamt weiter.)
Im Spital oder Heim:
- Das Personal dort kümmert sich um die offizielle Todesmeldung.
- Benachrichtigen Sie uns, um alles Weitere zu besprechen.
- Wenn Sie seelische Unterstützung wünschen, wenden Sie sich an die zuständige Pfarrperson. (Hier hilft Ihnen auch das Bestattungsamt weiter.)
Tod durch Unfall oder Verbrechen:
- Informieren Sie sofort die Polizei (nächste Polizeistelle oder Telefon 117). Die Polizei wird untersuchen, was passiert ist.
Im Ausland:
- Wenn ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin im Ausland stirbt, informieren die dortigen Behörden normalerweise die Schweizer Botschaft oder das Konsulat.
- Andernfalls können Sie als Angehöriger die ausländische Sterbeurkunde direkt an die Schweizer Vertretung im Ausland schicken. Diese leitet das Dokument dann an die Heimatgemeinde in der Schweiz weiter.
- Wenn die verstorbene Person in der Schweiz beerdigt werden soll, kümmert sich die Schweizer Vertretung im Ausland um die notwendigen Papiere für die Überführung in die Schweiz.
Zivilstandesamt
Meldepflicht bei Todesfall
Ein Todesfall muss innert 48 Stunden dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Zuständig sind Angehörige, Heim/Spital oder der beauftragte Bestatter.
Für Sterbefälle im Oberaargau: Zivilstandsamt Langenthal Melchnaustrasse 28
4900 Langenthal
Telefon 031 635 42 70
Benötigte Dokumente (wenn vorhanden):
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Schriftenempfangsschein/Familienbüchlein
- Ausweis (Pass/ID)
- Aufenthaltsbewilligung (Ausländer)
- Nach der Meldung erhalten Sie eine Bestätigung für die Bestattung/Kremation.
Wichtig: Auch der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss gemeldet werden.
Bestattungsamt
Meldung von Todesfällen und Organisation von Bestattungen
Wenn Sie eine Aufbahrung oder eine Beisetzung auf einem unserer Friedhöfe in Herzogenbuchsee, Neuhaus, Oschwand oder Thörigen wünschen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit unserem Bestattungsamt in Herzogenbuchsee auf. Dort können Sie einen Termin für ein Gespräch vereinbaren:
Bestattungsamt Herzogenbuchsee Bettenhausenstrasse 10
3360 Herzogenbuchsee
Telefon: 062 961 16 66
zur Webseite (Rubrik Bestattungsamt)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.00 Uhr
Beisetzungszeiten auf den Friedhöfen
(regulär Montag bis Freitag):
- Herzogenbuchsee: 11.00 Uhr
- Neuhaus: 12.00 Uhr
- Oschwand: 12.00 Uhr
- Thörigen: 14.00 Uhr
Unsere Mitarbeiterinnen im Bestattungsamt kümmern sich um die Organisation aller Beisetzungstermine auf diesen vier Friedhöfen. Sie helfen Ihnen auch bei folgenden Schritten:
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Pfarrpersonen
- Anmeldung einer Kremation (falls gewünscht)
- Information von Bestattern, Totengräbern, Friedhofsgärtnern, Sigristen und Organisten über den Termin
- Ausstellung der notwendigen Bestattungsbewilligung
Wichtig: Bitte melden Sie den Todesfall innerhalb einer Woche bei der Einwohnergemeinde des Verstorbenen.